Anmeldung eines Helfers

Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus, um einen Helfer für die Special Olympics Landesspiele Saarland 2025 anzumelden.

1. Persönliche Daten
Vorname
*
Nachname
*
Geburtsdatum
*
 z.B. 05.08.1977
Geschlecht
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Weiblich    Männlich    Divers
Straße Hausnr.
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Postleitzahl
*
 z.B. 10115
Ort
*
Bundesland
*
Land
 
E-Mail-Adresse
*
Mobilnummer
*
 z.B. +49 171 12345678
Festnetznummer
 
 z.B. +49 681 12345678
Konfektionsgröße Oberbekleidung (Unisex)
*
  (Für Frauen fallen Unisex-Größen tendenziell größer aus)
2. Berufliche Tätigkeit
Ich bin ...
*
Schüler
Auszubildender
Student
Erwerbstätig
Arbeitssuchend
Rentner
Sonstiges
3. Gesundheitliche und Medizinische Angaben
Spezielle Ernährung
 
 Vegetarier
 Veganer
 Kein Schweinefleisch
 Lactoseintoleranz
 Glutenintoleranz
Sonstige Ernährungshinweise
 
Medizinische Hinweise
 
Rollstuhlfahrer
*
Ja    Nein
4. Qualifikationen
Qualifikation im Sport
*
Ja    Nein
Art
 
 z.B. Trainerlizenz
Sportart
 
 
Qualifikation im Gesundheitsbereich
*
Ja    Nein
Art
 
 z.B. Physiotherapeut
 
Gesundheitszeugnis vorhanden (für Catering notwendig)
*
Ja    Nein
 
Führerschein
*
Ja    Nein
Führerscheinklasse(n)
 
5. Erfahrungen
Vorerfahrung in Sportart(en)
(Mehrfachauswahl möglich)
 
 Basketball
 Boccia
 Leichtathletik
 Rhythmische Sportgymnastik
 Rollerskating
 Schwimmen
 Tennis
 Tischtennis
 Wettbewerbsfreies Angebot
 Gesundheitsbereich
 
Erfahrung bei der Mitarbeit bei SO Veranstaltungen
*
Ja    Nein
Veranstaltungsname
 
   mit der Tätigkeit:  
Veranstaltungsname
 
   mit der Tätigkeit:  
Veranstaltungsname
 
   mit der Tätigkeit:  
 
Erfahrung im Umgang mit Menschen
mit geistiger Behinderung
*
 
Ja    Nein
 
6. Einsatzzeitraum
Auf Grund der Koordination, Einarbeitung und des Erlebnisses ist ein Helfereinsatz während der Veranstaltungswoche nur im Gesamtzeitraum der Veranstaltung möglich. Die Einsatzzeiten bewegen sich täglich im entsprechenden Rahmen (kleinere Änderungen unter Vorbehalt). Mehrfachauswahl möglich.
Ich habe Interesse zu helfen
*
Sonntag 14.09.2025 (ganztägig flexibel)

Montag 15.09.2025 (ganztägig flexibel)
Montag 15.09.2025 (8-18 Uhr flexibel)
Montag 15.09.2025 (13-23 Uhr flexibel)

Dienstag 16.09.2025 (ganztägig flexibel)
Dienstag 16.09.2025 (8-18 Uhr flexibel)
Dienstag 16.09.2025 (13-23 Uhr flexibel)

Mittwoch 17.09.2025 (ganztägig flexibel)
Mittwoch 17.09.2025 (8-18 Uhr flexibel)
7. Einsatzwunsch
Wir versuchen, den Einsatzwunsch bei der Einteilung der Helfer zu berücksichtigen. Dennoch können wir einen Einsatz im gewünschten Bereich nicht garantieren. Delegationshelfer begleiten die Athleten während der Wettbewerbe und unterstützen die Trainer bei anfallenden Aufgaben. Tandemhelfer ohne und mit geistiger Beeinträchtigung bilden jeweils ein Helferteam. Diese werden nahezu in allen Helfer- und Aufgabenbereichen eingesetzt.
Einsatzwunsch (1. Wahl)
*
Einsatzwunsch (2. Wahl)
 
8. Freistellung
Special Olympics SL kann einen Antrag für Freistellung vom Arbeitgeber ausstellen. Ob dieser Antrag genehmigt wird, liegt im Entscheidungsbereich des Arbeitgebers.
Erfolgt die Freistellung durch den Arbeitgeber
 
Ja    Nein
Freistellungsantrag von Special Olympics SL benötigt
 
Ja    Nein
Adresse und Ansprechpartner des Arbeitgebers
für den Freistellungsantrag (max. 150 Zeichen)
 
9. Sonstiges
Teilnahme im Rahmen eines Cooperate Volunteerings
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Ja    Nein
Firma
 
 
Teilnahme im Rahmen einer schulischen Veranstaltung
*
Ja    Nein
Schule
 
10. Bemerkung
Bemerkung (max. 150 Zeichen)
 
11. Erklärungen
Datenschutz
*
  Ich bestätige den » Datenschutz!
Datenschutz

Ich willige ein, dass meine Daten zur Planung und Durchführung dem Verein Special Olympics Deutschland im Saarland e.V., den Mitarbeitenden der Geschäftsstellen und den Sportorganisationsteams zugänglich sind und in eine Adressdatei von Special Olympics Deutschland im Saarland e.V. aufgenommen werden. Bei Teilnehmenden aus anderen Landesverbänden außer Special Olympics Deutschland im Saarland e.V. werden die Daten und Ergebnisse der Special Olympics Landesspielen Saarland 2025 zur weiteren Verarbeitung und Prüfung einer etwaigen Bewerbung zu Nationalen Spielen von Special Olympics Deutschland an den jeweiligen Special Olympics Landesverband, aus dem diese Teilnehmenden stammen sowie den Mitarbeitern der Geschäftsstellen dieses Landesverbands zur Verfügung gestellt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Ich bestätige, dass eine Einverständniserklärung der Teilnehmenden oder der Eltern/gesetzlichen Vertreter aller Teilnehmenden, die zu den Special Olympics Landesspielen Saarland 2025 angemeldet wurden, vorliegt.

Alle Informationen zum Datenschutz bei Special Olympics Deutschland im Saarland e.V. finden Sie auf unserer Webseite unter:
» https://landesverbaende.specialolympics.de/was-ist-sod/datenschutz

Film- und Fotorechte
*
  Ich bestätige die » Film- und Fotorechte!
Film- und Fotorechte

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit nachfolgend aufgeführten Rechten:
  • Special Olympics Deutschland im Saarland e.V. (SOSL) darf Filmaufnahmen, Fotos und Interviews für Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und veröffentlichen, die im Rahmen der Special Olympics Landesspiele Saarland 2025 produziert werden und auf denen Teilnehmer/-innen erkennbar sind (nachfolgend 'Aufnahmen').

  • Eine veränderte Aufnahme darf SOSL nur nach Rücksprache und Freigabe mit der Einrichtung und/oder dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in wie vorgenannt veröffentlichen.

  • Ich bin mit der Erkennbarkeit der Teilnehmer/-innen auf den Aufnahmen ebenso ausdrücklich einverstanden wie mit der Ausstrahlung und Erkennbarkeit der Stimmen mit/ohne Namensnennung in Audio- und/oder audio-visuellen Medien (insbesondere im Internet). Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.

  • SOSL erhält zum Zwecke der Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verwendung auf den SOSL-Webseiten und Social-Media-Kanälen das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Aufnahmen, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Ausstellung und öffentlichen Wiedergabe in folgenden Medien:
    • Webseiten des Vereins
    • Intranet und Firmenkontakte des Vereins
    • (Print-)Publikationen des Vereins
    • Presseberichte des Vereins
    • Social-Media-Kanäle des Vereins

  • Jede werbewirksame Verwendung (z.B. als Teil einer Kampagne oder als Titelmotiv von Drucksachen mit einzelnen Teilnehmern/innen) ist SOSL nur nach Rücksprache mit der Einrichtung und/oder dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in gestattet.

  • Anspruch auf eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung besteht nicht. Jegliche Ansprüche gegen SOSL und/oder gegen Dritte im Zusammenhang mit dieser Einwilligung und Rechteübertragung bestehen nicht.

  • Ich bestätige, dass eine Einverständniserklärung der Teilnehmenden oder der Eltern/gesetzlichen Vertreter aller Teilnehmenden, die zu den Special Olympics Landesspielen Saarland 2025 angemeldet wurden, vorliegt.
Ehrenkodex & Präventionsarbeit
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  Ich bestätige den » Ehrenkodex & Präventionsarbeit!
Ehrenkodex
  1. In der Arbeit mit Menschen mit und ohne Beeinträchtigung übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir Anvertrauten. Dabei nehme ich die individuellen Grenzempfindungen jeder einzelnen Person ernst und schütze sie auch vor sexualisierter Gewalt.

  2. Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Menschen mit und ohne Beeinträchtigung sein und setze mich für die Einhaltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln ein. Ich beziehe aktiv Position gegen Doping- und Medikamentenmissbrauch sowie jegliche Art der Leistungsmanipulation.

  3. Ich nutze meine besondere Vertrauens- bzw. Autoritätsstellung nicht aus und gebe den Bedürfnissen der mir Anvertrauten Vorrang vor meinen persönlichen Zielen.

  4. Ich werde sportliche und außersportliche Angebote an kinder-, jugend- bzw. behindertengerechten Methoden und Rahmenbedingungen ausrichten und achte dabei auf ausreichend Selbst – und Mitbestimmungsmöglichkeiten der mir Anvertrauten.

  5. Ich werde die Persönlichkeit eines jeden mir Anvertrauten achten und deren Entwicklung unterstützen. Ich werde sie zu fairem und respektvollem Verhalten gegenüber anderen Menschen und Tieren sowie zu verantwortungsvollem Umgang mit der Natur anleiten.

  6. Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.

  7. Ich respektiere die Würde jedes Menschen. Ich verspreche, alle fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art und antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.

  8. Ich verpflichte mich, einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen wird und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit, mir Information und Beratung bei SOSL einzuholen. Der Schutz der mir Anvertrauten steht dabei an erster Stelle.

  9. Ich verpflichte mich, die geltenden Verhaltensregeln zu würdigen und sie zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.

  10. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat nach § 171, §§ 174 bis 174c, §§ 176 bis 176b, §§ 177 bis 178, §§ 180 bis 180a, § 180a, § 182 bis 183a, §§ 184 bis 184 bis 184 j, § 201a (3), § 225, §§ 232 bis 233a, § 234, § 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden bin, auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig sind und verpflichte mich dazu, im Falle einer Einleitung eines entsprechenden Verfahrens, dies dem Verband mitzuteilen.
Präventionsarbeit
  1. Wer in Ausübung seiner Funktion regelmäßig in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Beeinträchtigung stehen kann, kann aus dem Verein/ von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er eine in §72a Abs. 1 SGB VIII genannte Straftaten begeht. Eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung ersetzt im Ausschlussverfahren die Feststellung der Tatbegehung.

  2. Wer in Zusammenhang mit dem Vereinsleben/im Rahmen der Veranstaltung eine in §72a Abs. 1 SGB VIII genannte Straftat begeht, kann mit Ausschluss aus dem Verein/ von der Veranstaltung belegt werden.

  3. Mit einer Verwarnung, einer Sperre von bis zu drei Jahren oder einem lebenslangen Ausschluss aus dem Verein/ von Veranstaltungen kann bestraft werden, wer sich dem im Verein geltenden Ehrenkodex im Hinblick auf die Vermeidung sexualisierter Gewalt im Vereinsleben/im Rahmen der Veranstaltung, als namentlich notwendige Distanz, die Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze der anvertrauten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und weiteren Vereinsangehörigen mit und ohne Beeinträchtigung missachtet, die geeignet ist, die betroffene Person bzw. die betroffenen Personen in seiner bzw. ihrer Selbstbestimmung spürbar zu beeinträchtigen. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen ist der Ausschluss aus dem Verein möglich.

  4. Begründen Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine Tat nach Abs. 1-3 begangen hat, kann das Präsidium vorläufige Maßnahmen zum Schutz anderer Vereinsmitglieder bis zur Dauer von sechs Monaten treffen, es kann insbesondere alle zustehenden Rechte und Berechtigungen suspendieren oder beschränken. Besteht der Verdacht fort, kann die einstweilige Verfügung durch Beschluss des Präsidiums verlängert werden.

  5. Weitere Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt sowie ein Interventions- und Handlungsleitfaden sind im Präventionskonzept von Special Olympics Deutschland festgelegt, welches für Special Olympics Deutschland im Saarland e.V. Anwendung findet.
Informationen
 
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Sie können diese Anmeldung bis zum 15.07.2025 bearbeiten. Klicken Sie dazu auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an landesspiele@saarland.specialolympics.de oder die Geschäftsstelle von Special Olympics Saarland.

 
 
 
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